Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Beanstandungen
Jede Reklamation muss unmittelbar nach erfolgter Lieferung oder Selbstabholung kommuniziert werden, dies spätestens innerhalb von 8 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist kann diese nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Garantie
Der Verkäufer (Georges Bise SA) gewährt dem Käufer eine Garantie von 2 Jahren ab Lieferdatum. Diese Garantie gilt unter normalen Nutzungsbedingungen. Während der Garantiefrist hat der Käufer Anspruch auf Behebung allfälliger Mängel.
Nach Ablauf der Garantiefrist werden die Arbeit nach Stundenaufwand sowie die Reparaturmaterialien in Rechnung gestellt.
KEINE Garantie wird gewährt bei:
– Kleinen Abweichungen des Farbtons und der Holzstruktur
– Natürlichen Spuren im Holz und Leder
– Dem Weichwerden von Polstermaterialien innerhalb der Toleranz.
– Einer Faltenbildung bei Polstermöbeln
– Bruch von Glas, Spiegel, Granit und Marmor
– Preisreduzierten Ausstellungsmöbeln
– Unsachgemässen Gebrauch der gekauften Ware
3. Lieferbedingungen
Es sei denn, es wird anders vereinbart, ist die Lieferung am Bestimmungsort nicht inbegriffen. Die Teilnahme an den Liefer- und Platzierungskosten ist Teil des Vertrags und wird in Rechnung gestellt. Die Montage von Schränken und Ablagen, die Installation von Lattenrosten sowie Wandbefestigungen können extra berechnet werden. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die nach unserer
Intervention entstehen. Im Falle von Wandbefestigungen übernehmen wir keine Verantwortung für Schäden, die während unserer Intervention entstehen. Die Verantwortung für die Stabilität der Wände sowie für Kabel- und Rohrleitungsdurchgänge liegt beim Käufer. Die Verantwortung für die in Lager- oder Räumlichkeiten des Käufers gelieferte Ware liegt beim Käufer. Zusätzliche Kosten, die in besonderen Fällen anfallen, in denen die Ware an schwer zugänglichen Orten geliefert werden muss, in denen zusätzliche Arbeitskräfte oder Hilfsmittel wie Möbellifte usw. erforderlich sind, trägt der Käufer.
4. Selbstabholung
Wird die Ware vom Käufer abgeholt, verpflichtet er sich die Ware auf ihre Vollständigkeit zu prüfen (siehe auch Ziffer 1). Die Ware muss in ihrer Originalverpackung verladen werden. Schutzmaterial wie Decken etc. gehen zu Lasten des Käufers. Zerlegte oder teilmontierte Ware muss vor dem Verladen und dem Transport kontrolliert werden.
5. Lieferfrist
Die Lieferfrist ist als Richtwert zu verstehen, wird aber in der Regel eingehalten. Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, ist der Käufer dennoch nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder Schadensersatz geltend zu machen. Ist die Verzögerung der Lieferung durch Verschulden des Käufers, können vom Verkäufer eine Anzahlung und Lagergebühren verlangt werden.
6. Zahlungsmodalitäten
Unter Vorbehalt von anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
– Anzahlung von 30% des Nettoverkaufspreises, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss. Zahlung des Restbetrags innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
– Zahlung bei Selbstabholung.
– Vorauszahlungen sind nicht zinsberechtigt.
– Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins gemäss den gängigen Marktbedingungen in Rechnung gestellt.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags bleibt der Kaufgegenstand Eigentum des Verkäufers. Aus diesem Grund gestattet der Käufer dem Verkäufer auf Kosten des Käufers einen Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 15 CC im öffentlichen Register eintragen zu lassen.
8. Gemeinschaftskauf
Wird dieser Vertrag im Namen mehrerer Käufer ausgestellt, so haften diese gemeinsam und solidarisch für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.
9. Vertragsauflösung
In jenen Fällen, bei denen der Käufer auf die Ware verzichtet, kann der Verkäufer ein Bussgeld geltend machen, dessen Betrag bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Kaufpreises reichen kann, sofern er einen erlittenen Schaden nachweist.
10. Gerichtsstand
Sofern die Käuferin oder der Käufer in der Schweiz wohnhaft sind, gilt Ihr Wohnort als Gerichtsstand. Im Ausland wohnhafte Käuferinnen oder Käufer anerkennen den Gerichtsstand des Geschäftsortes des Verkäufers, im vorliegenden Fall Tafers.
Georges Bise SA – 1712 Tafers / 1630 Bulle